Dabei steht wiederum in erster Linie das IFPP-Gutachten im Blickfeld. a) Der Beschwerdeführer zieht die Seriosität des Gutachters unter Hinweis auf ein Zeitungsinterview in der Ausgabe einer Regionalzeitung vom 2. März 2002 in Zweifel, worin dieser Arzt seiner Überzeugung Ausdruck verlieh, dass die Bibel hinsichtlich der darin berichteten Wunderheilungen somatischer Krankheiten wörtlich zu verstehen sei. Wunder dieser Art geschähen auch heute noch, habe er doch selber erlebt, wie sich das Loch eines Zahnes durch Gebet innerhalb einer Stunde geschlossen habe; ein Furunkel sei binnen einer halben Stunde verschwunden.