Was sodann die von Dr. H. ebenfalls angesprochenen neuropsychologischen Untersuchungen im Rahmen der IFPP-Begutachtung anbelangt, bescheinigt er ihnen ausdrücklich, dass sie fachgerecht durchgeführt worden seien. Im von ihm kritisierten Umstand, dass die auffälligen Resultate mit dem Versicherten nicht diskutiert und gewisse Tests danach nicht wiederholt worden seien, kann kein wesentlicher Mangel erblickt werden, umso weniger, als die Aussagekraft einer neuerlichen Testung eher bescheiden wäre. Es kann in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des RAD vom 11. Oktober 2007 (Protokolleintrag) verwiesen werden, die zu überzeugen vermögen.