Soweit im Übrigen Dr. K., leitender Arzt Neurochirurgie, in der damaligen Diskussion eine residuelle radikuläre Kompression nicht mehr mit letzter Sicherheit ausschliessen konnte, handelt es sich um Restzweifel, die sich im Zuge späterer neurologischer Beurteilungen nicht verifizieren liessen. Was sodann die von Dr. H. ebenfalls angesprochenen neuropsychologischen Untersuchungen im Rahmen der IFPP-Begutachtung anbelangt, bescheinigt er ihnen ausdrücklich, dass sie fachgerecht durchgeführt worden seien.