Die Ausführungen von Dr. H. stellen in diesem Punkt blosse Mutmassungen dar. Entsprechende Erhebungen hatten vorgängig bereits am 16. September 2004 im Kantonsspital Luzern stattgefunden, wobei nichts über bestehende Vernarbungen vermerkt wurde. Diese Aufnahmen lagen Dr. H. nicht vor. Soweit im Übrigen Dr. K., leitender Arzt Neurochirurgie, in der damaligen Diskussion eine residuelle radikuläre Kompression nicht mehr mit letzter Sicherheit ausschliessen konnte, handelt es sich um Restzweifel, die sich im Zuge späterer neurologischer Beurteilungen nicht verifizieren liessen.