b) Der Beschwerdeführer unterlegt seine Kritik am IFPP-Gutachten mit einem Schreiben des Neurologen Dr. H. vom 14. September 2007, der sich schon früher geäussert und dabei - ohne persönliche Untersuchung, nach Einsicht in einen Teil der Akten - weitere Abklärungen empfohlen hatte (Schreiben vom 27.1.2006). Dieser Arzt stimmte - nach Kenntnisnahme der Ergebnisse elektrophysiologischer Untersuchungen im SPZ und Diskussion der klinischen Befunde - mit den Gutachtern darin überein, dass die Befundlage gegen eine primär neurogene Ursache der Beschwerden am linken Arm spreche.