Bereits der Austrittsbericht der Rehaklinik Bellikon vom 5. Januar 2004 war in dieser Hinsicht aufgrund der rheumatologischen und neurologischen Befunde gleich ausgefallen. Soweit damals dennoch eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt worden war, gründete dies in einer reduzierten psychophysischen Belastbarkeit ("bei starkem Verdacht auf eine psychische Störung im Umgang mit Schmerzen und dem Unfall"), die zufolge vorzeitigen Austritts des Beschwerdeführers freilich nicht abgeklärt werden konnte. b)