Demnach besteht in der Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit aus physisch-somatischen Gründen Übereinstimmung der MZR- und der IFPP-Gutachter, und zwar auch unter Einschluss neurologischer Untersuchungen. Bereits der Austrittsbericht der Rehaklinik Bellikon vom 5. Januar 2004 war in dieser Hinsicht aufgrund der rheumatologischen und neurologischen Befunde gleich ausgefallen.