Insbesondere hatten auch im MZR schon neurologische Abklärungen stattgefunden. Da sich dort weder klinisch noch in der zuletzt durchgeführten MRI-Untersuchung irgendwelche Hinweise für eine Neurokompression zeigten, erachtete man den Beizug eines Neurologen oder Neurochirurgen als entbehrlich, wie ebenfalls aus dem bereits erwähnten Schreiben des Dr. J. vom 23. November 2005 erhellt. Demnach besteht in der Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit aus physisch-somatischen Gründen Übereinstimmung der MZR- und der IFPP-Gutachter, und zwar auch unter Einschluss neurologischer Untersuchungen.