Auch bei den Testverfahren betreffend Merkfähigkeit und mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenso bei den Tempoaufgaben müsse von einer unangemessenen Leistungsmotivation ausgegangen werden, angesichts unnachvollziehbarer Resultate, die mit dem sonstigen Verhalten und den Vorbehalten nicht korrelierten. Wie schon in Vorbefunden beschrieben, könne beim Versicherten insgesamt von einem kognitiven Leistungsniveau im durchschnittlichen Bereich ausgegangen werden. Voraussetzung dafür seien eine angemessene Anstrengungsbereitschaft und Leistungsmotivation.