Diagnosen mit Belang für die Arbeitsfähigkeit lägen aus dieser Warte nicht mehr vor. b) Neurologisch habe sich eine leichte Hypästhesie im Dermatom C6 links gezeigt, indes ohne weitere objektiven Ausfälle. Die Hypästhesie möge als unangenehmes Gefühl stören, beeinflusse aber die Arbeitsfähigkeit des Versicherten in seiner bisherigen Tätigkeit als Instrumentierpfleger nicht in wesentlichem Umfang. Im Vordergrund stünden denn auch vielmehr die Nacken- und Kopfschmerzen, die jedoch nicht als Folge des Bandscheibenvorfalles anzusehen seien, da die dadurch tangierten Nervenwurzeln ein völlig anderes Areal versorgten.