Es enthält die Angaben des Beschwerdeführers in den durchgeführten orthopädisch/rheumatologischen, neurologischen, neuropsychologischen und psychiatrischen Untersuchungen, ausführliche verschiedene anamnestische Angaben sowie die erhobenen Befunde und Diagnosen. Im Wesentlichen hält es die folgenden Erkenntnisse fest: a) Aus orthopädisch/rheumatologischer Sicht wird erkannt, dass die intensiv vorgetragenen Beschwerden und die Versteifung der HWS mit tatsächlich befriedigenden organ-pathologischen Befunden im Bereich des Bewegungsapparates nicht zu unterlegen seien. Diagnosen mit Belang für die Arbeitsfähigkeit lägen aus dieser Warte nicht mehr vor.