Auch in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde lässt er es bei der genannten formellen Rüge bewenden, die er im weiteren Verfahrensverlauf nicht ergänzt hat. Daraus ist zu schliessen, dass ihm an einer Bekanntgabe von Name und Fachrichtung der betreffenden Arztperson gar nicht wirklich gelegen ist. 4.- Das IFPP-Gutachten weist eine Zusammenfassung der wesentlichen medizinischen Akten aus. Es enthält die Angaben des Beschwerdeführers in den durchgeführten orthopädisch/rheumatologischen, neurologischen, neuropsychologischen und psychiatrischen Untersuchungen, ausführliche verschiedene anamnestische Angaben sowie die erhobenen Befunde und Diagnosen.