a und b IVG) und die durch die Rechtsprechung erfolgten Konkretisierungen (BGE 119 V 98 E.4a; AHI 1998 S. 124), - die Vorschrift über die Ermittlung des Invaliditätsgrades nach der allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs (Art. 16 ATSG), - die Rechtsprechung betreffend die Aufgaben des Arztes bei der Abklärung des Gesundheitszustandes und der Schätzung der Arbeitsunfähigkeit (BGE 125 V 261 E.4) sowie die begriffliche Abgrenzung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Invalidität, - die Rechtsprechung zum Beweiswert ärztlicher Gutachten und Berichte (BGE 125 V 351, 122 V160 E.1c), Zu ergänzen ist, dass im vorliegenden Fall Art.