Beschwerdeweise liess X. beantragen, es sei die IV-Stelle in Aufhebung ihres Einspracheentscheides zu verhalten, seinen Gesundheitszustand unter Wahrung der Parteirechte durch eine unabhängige und neutrale polydisziplinäre Expertise abklären zu lassen. Ferner habe sie ihm die aus den unzulänglichen medizinischen Abklärungen erwachsenen Arztkosten zu ersetzen. Die IV-Stelle schloss auf Abweisung der Beschwerde. Mit Schreiben vom 11. April 2008 liess X. mitteilen, dass er auf weitere Ausführungen verzichte und diejenigen der IV-Stelle bestreite.