Die entsprechende Expertise, die auf orthopädisch-rheumatologischen, neurologischen, neuropsychologischen und psychiatrischen Erhebungen mit entsprechenden Teilberichten beruht, datiert vom 23. Juli 2007. Im Wesentlichen gestützt auf dieses Gutachten und eine Stellungnahme des RAD vom 11. Oktober 2007 wies die IV-Stelle die Einsprache mit Entscheid vom 23. Oktober 2007 ab. Beschwerdeweise liess X. beantragen, es sei die IV-Stelle in Aufhebung ihres Einspracheentscheides zu verhalten, seinen Gesundheitszustand unter Wahrung der Parteirechte durch eine unabhängige und neutrale polydisziplinäre Expertise abklären zu lassen.