Nach verschiedenen Abklärungen verfügte die IV-Stelle Luzern am 24. Oktober 2005, dass der Versicherte mangels Invalidität im Sinne des Gesetzes keinen Anspruch auf entsprechende Versicherungsleistungen habe. Auf seine Einsprache hin liess ihn die IV-Stelle durch das Institut für forensische Psychiatrie und Psychotherapie (IFPP) ebenfalls polydisziplinär begutachten. Die entsprechende Expertise, die auf orthopädisch-rheumatologischen, neurologischen, neuropsychologischen und psychiatrischen Erhebungen mit entsprechenden Teilberichten beruht, datiert vom 23. Juli 2007.