29 mit Hinweisen; Eberhard Eichenhofer, in: Maximilian Fuchs [Hrsg.], Kommentar zum Europäischen Sozialrecht, 2.Aufl., Baden-Baden 2000, S. 85). bb) Den Akten lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 3. April 2006 zur Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreiste (vgl. Kurzaufenthaltsbewilligung L vom 17.11.2006 gültig bis 30.12.2007). Im Dezember 2006 stellte er unter Hinweis auf seine in Deutschland bei der B bestehende Krankenversicherung, deren Schutz sich auch auf die Schweiz erstreckt, ein Gesuch um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz.