Dabei ist das Treppensteigen für sich allein eine Lebensverrichtung mit einer physiologisch normalen und psychologisch beherrschten Beanspruchung des Körpers, insbesondere der Beine und Füsse, ohne allgemein gesteigerte Gefahrenlage. Dieser Normalfall erfährt indessen in dem Moment durch das Anhängen mit dem rechten Fuss an einer Treppe in dem Sinne eine qualitative Veränderung, als damit der Bereich einer allgemein gesteigerten Gefahrenlage mit einem erheblichen Schädigungspotential erreicht wird.