Diese Frage muss verneint werden. Denn es kommt erfahrungsgemäss immer wieder vor, dass man wegen fehlender Aufmerksamkeit beim Treppensteigen und wegen der Höhe einer Treppenstufe an einer Stufe kurz anhängt, ohne dass dies zu einem Stolpern oder gar Sturz führen muss. Vielmehr kann eine solche immer wieder vorkommende Situation mittels einer spontanen und reflexartigen, aber nicht unkoordinierten oder programmwidrigen Bewegung sofort und ohne gesundheitliche Schädigung wieder korrigiert werden. Deshalb ist in einem blossen Anhängen mit dem Fuss noch nichts Programmwidriges im Sinne der Rechtsprechung zu erblicken.