Denn im entscheidenden Punkt sind seine Schilderungen gerade nicht gleich lautend. Zudem ist ein Aufprall erstmals in der Einsprache geltend gemacht worden, wobei der Begriff Aufprall vom Einsprecher signifikanterweise in Anführungs- und Schlussstriche gesetzt wurde, was wohl dahin verstanden werden darf, dass nicht ein eigentlicher Aufprall stattgefunden hat. Bei diesem Unfallmechanismus eines Knieaufpralls würde sich auch nicht die oben diskutierte Frage stellen, ob und inwiefern eine unkoordinierte Körperbewegung das Unfallbegriffsmerkmal des ungewöhnlichen äusseren Faktors erfüllen könne.