2. - (...) 3. - (...) 4. - a) Im Fragebogen vom 11. September 2006 gab der Beschwerdeführer an, am 4. August 2006 habe er sich beim Treppensteigen - wie vor etwa einem halben Jahr - das rechte Knie verdreht und sofort gemerkt, dass er es nicht mehr richtig strecken konnte. Auf die ausdrückliche Frage, ob er eine unkontrollierte Bewegung wie z.B. Stolpern gemacht habe, antwortete er, er habe mit dem Fuss irgendwie angehängt. Von einem Stolpern war seitens des Beschwerdeführers nicht die Rede. Am 28. Oktober 2006 wiederholte er auf die gleiche Frage die gleiche Antwort, er habe beim Treppensteigen irgendwie angehängt und sich dabei - wie vor etwa einem Jahr - das Knie verdreht.