Er werde sich im Verlauf des Monats September einer Operation unterziehen müssen. Der erstbehandelnde Arzt Dr. D, Allgemeine Medizin FMH, erwähnte im Arztzeugnis vom 31. August 2006, C habe sich bisher schon zweimal das rechte Knie verdreht, wobei es nach dem ersten Mal geschwollen gewesen sei. Heute Morgen habe er sich das Knie zum dritten Mal verdreht. Ein MRI vom 11. August 2006 bestätigte eine Meniskusläsion am rechten Knie. Mit Verfügung vom 27. November 2006 teilten die B-Versicherungen C mit, es liege eine eindeutig krankheitsbedingte Gesundheitsschädigung vor, weshalb der Unfallversicherer die Leistungspflicht verneinen müsse.