C sei in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 bei der A AG angestellt gewesen. Der vereinbarte Lohn wie auch der ihm zustehende Bonus seien ihm ausbezahlt und die Sozialversicherungen korrekt abgewickelt worden. Die Lohnforderungen von B und C seien für ihn nicht nachvollziehbar und daher auch nicht berechtigt. Das Konkursamt habe ihn über diese Forderungen nie informiert. Er habe auch nie die Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen und sich zu äussern, ob diese Forderungen berechtigt seien oder nicht. Wenn der Konkursverwalter diese Forderungen zugelassen habe, so sei dies von ihm nicht beeinflussbar.