Wie aus der beiliegenden Unterlage 1 hervorgehe, habe ihr das Konkursamt an diesem Datum mitgeteilt, dass für das Jahr 2003 noch Lohnforderungen offen seien, die in den Konkurs der A AG eingegeben worden seien. Die entsprechenden AHV-Beiträge seien mit Nachzahlungsverfügung vom 25. April 2006 in Rechnung gestellt worden. Die Forderung habe sich um Fr. 2652.45 reduziert (Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge durch das Konkursamt). Der verbliebene Ausstand könne von der A AG nicht mehr eingefordert werden. Dazu nahm der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 4. April 2007 Stellung.