Zum gleichen Ergebnis gelangt man im Rahmen der systematischen Auslegung der fraglichen Textpassage. So wird bereits anhand der deutschen Fassung zweifelsfrei erkennbar, dass die Auflistung der Indikationen durch Bindestriche vorgenommen wird. Mithin stellen "Therapiekontrolle" und "Evaluation vor chirurgischem Eingriff" nicht separate Indikationen dar, sondern bedingen sich gegenseitig. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus der weiteren Voraussetzung, wonach die Untersuchung (Scanning-Laser-Ophthalmoskopie) am Zentrum zu erfolgen hat, an dem der Eingriff durchgeführt werden soll.