die Rede ist. Weder in der französischen noch der italienischen Fassung geht dem Begriff "Therapiekontrolle" ("Contrôle du traitement" bzw. "controllo della terapia") ein "zur" ("pour" bzw. "per") voran, was verdeutlicht, dass die Therapiekontrolle eines schwer behandelbaren Glaukoms für sich allein nicht genügt, sondern diese vielmehr im Hinblick ("zur", "pour", "per") auf die Evaluation eines operativen Eingriffs erfolgen muss, um die Leistungspflicht des Krankenversicherers zu begründen. Zum gleichen Ergebnis gelangt man im Rahmen der systematischen Auslegung der fraglichen Textpassage.