Der Wortlaut der - hier allenfalls in Betracht fallenden - ersten Indikation lässt in deutscher Fassung insofern an Klarheit vermissen, als nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden kann, dass es sich um eine Aufzählung handelt, was bedeuten würde, dass die Kosten der Scanning-Laser-Ophthalmoskopie stets zu übernehmen wären, wenn sie entweder "zur" Therapiekontrolle eines schwer behandelbaren Glaukoms und/oder "zur" Evaluation vor chirurgischem Eingriff erfolgen würde. Dieser Betrachtungsweise steht jedoch der französische und italienische Text entgegen, wo von "Contrôle du traitement ..., pour l'évaluation" (franz.) bzw. "controllo della terapia ..., per accertamenti ..." (ital.)