Gemäss Ziff. 6 des Anhangs der KLV (in der vom 1.1.2004 bis 31.7.2008 gültig gewesenen und hier anwendbaren Fassung) besteht in Bezug auf die Scanning-Laser-Ophthalmoskopie unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistungspflicht zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Als Indikationen werden genannt: - zur Therapiekontrolle bei schwer behandelbarem Glaukom, zur Evaluation vor chirurgischem Eingriff (1); - Evaluation vor retinalen Eingriffen (2).