Daran hielt sie auf Einsprache hin mit Entscheid vom 15. Mai 2007 fest. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beantragt A, in Aufhebung des Einspracheentscheides vom 15. Mai 2007 (...) sei die B AG zu verpflichten, die Kosten der Scanning-Laser-Ophthalmoskopie zu übernehmen. Aus den Erwägungen: 3. - a) Nach Art. 24 KVG übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten für Leistungen gemäss den Artikeln 25-31 nach Massgabe der in den Artikeln 32-34 festgelegten Voraussetzungen.