Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Voraussetzung bildet eine konstant rechtswidrige Verwaltungspraxis seitens der zuständigen Behörde sowie deren Absicht, in Zukunft an der gesetzeswidrigen Praxis festzuhalten. Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die 1937 geborene A ist bei der B AG obligatorisch krankenversichert. Mit Verfügung vom 14. November 2006 lehnte die B AG die Kostenübernahme für die von Dr. C, Augenarzt FMH, durchgeführte Scanning-Laser-Ophthalmoskopie vom 26. Juli 2006 im Betrag von Fr. 263.90 ab. Daran hielt sie auf Einsprache hin mit Entscheid vom 15. Mai 2007 fest.