Die regionalen ärztlichen Dienste stellen den IV-Stellen für jeden geprüften Fall einen schriftlichen Bericht mit den notwendigen Angaben zu. Dieser enthält die Ergebnisse der medizinischen Prüfung und eine Empfehlung zur weiteren Bearbeitung des Leistungsbegehrens aus medizinischer Sicht (Abs. 3). Abs. 4 schliesslich sieht vor, dass die regionalen ärztlichen Dienste den IV-Stellen der Region beratend zur Verfügung stehen. c) Hinsichtlich des Beweiswertes eines Berichts eines regionalen ärztlichen Dienstes ist grundlegend, dass die Rechtsprechung es mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (vgl. Erw.