Den Berichten und Gutachten versicherungsinterner Ärzte, worunter die beim regionalen ärztlichen Dienst (RAD) tätigen Mediziner fallen, kommt Beweiswert zu, sofern sie als schlüssig erscheinen, nachvollziehbar begründet sowie in sich widerspruchsfrei sind und keine Indizien gegen ihre Zuverlässigkeit bestehen. Ob einem Bericht des RAD voller Beweiswert zukommt, hängt sodann von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Das Gericht wies die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab. Aus den Erwägungen: 3. - a)