Die Argumentation der Beschwerdeführerin, wonach in den Monaten Juni und Juli 2005 trotz der fortschreitenden Schwangerschaft das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder aufgelöst worden sei, kann nicht gehört werden. Denn in zwei Formularen hat der Arbeitgeber und Ehemann der Beschwerdeführerin gegenüber der Ausgleichskasse bestätigt, dass das Arbeitsverhältnis bis Ende Mai 2005 gedauert hat. Die Begründung, dass auch im Juni und Juli 2005 ein Lohn an die Beschwerdeführerin geleistet, aufgrund der angespannten Liquiditätssituation des Betriebes hingegen erst später bezahlt worden ist, überzeugt ebenfalls nicht.