In der Jahresabrechnung 2005 vom 13. Januar 2006 erhob die Ausgleichskasse Beiträge in der Höhe von Fr. 1451.50 für das Gehalt von A. Am 1. März 2006 meldete sich A für eine Mutterschaftsentschädigung bei der Ausgleichskasse Luzern an, wobei im gleichen Formular der Arbeitgeber und Ehemann der Versicherten geltend machte, dass das Arbeitsverhältnis vom 1. Dezember 2004 bis 31. Mai 2005 gedauert habe und pro Monat ein Lohn von Fr. 3500.- erzielt worden sei.