IVV zugrunde liegt, vereinbar. Mit den gekürzten Taggeldleistungen und dem während der Eingliederung erzielten Lohn erhält die Beschwerdeführerin insgesamt den Betrag von Fr. x pro Tag, was sachgerecht ist, entspricht doch dies dem möglichen aktuellen Tagesverdienst als Kindergärtnerin. (...) 6. - Nach den gemachten Ausführungen hat die IV-Stelle das Taggeld der Beschwerdeführerin zu Recht gekürzt, soweit dieses zusammen mit dem erzielten Lohn das massgebende Erwerbseinkommen überschreitet. |