- Die Austauschbefugnis betrifft nur die Massnahme und ist eng an die ratio legis der jeweiligen gesetzlichen Regelung gebunden. - Die Austauschbefugnis kann nur angerufen werden, wenn der Leistungsansprecher Anrecht auf eine der im Gesetz vorgesehenen Massnahmen hat. - Die Austauschbefugnis verschafft dem Versicherten das Leistungsrecht nur bis zu jenem Betrag, dessen Vergütung er vom Versicherer verlangen könnte, wenn er von der ihm gesetzlich zustehenden Massnahme Gebrauch machen würde.