Für die medizinische Untersuchung bei Dr. E vom 23. Februar 2006 wurde er am 7. Februar 2006 angeschrieben. Im mit Briefkopf des Dr. F, Spezialarzt Neurologie, versehenen Schreiben vom 8. März 2006, unterzeichnet durch G, wurde der Beschwerdeführer zu einer EEG-Untersuchung (Elektroenzephalographie-Untersuchung) auf den 10. März 2006 eingeladen, nicht aber zu einer umfassenden neurologischen Untersuchung. Am 6. April 2006 wurde der Beschwerdeführer zu einer Untersuchung bei dipl.-psych. G auf den 9. Mai 2006 eingeladen. Schliesslich ist dem Gutachten vom 28. Juli 2006, S. 13, zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer seitens des Institutes C wie folgt untersucht wurde: