2. - (Es folgt eine Zusammenfassung der Beschwerde betreffend Verletzung der Mitwirkungsrechte, der Vernehmlassung der IV-Stelle und des zweiten Rechtsschriftenwechsels.) 3. - a) Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass die IV-Stelle dem A vertretenden Rechtsanwalt B am 30. September 2005 mitteilte, zur Prüfung des Anspruchs auf Leistungen der Invalidenversicherung sei eine medizinische Abklärung notwendig. Diese werde vom Institut C, Ärztliche Leitung, in Z, durchgeführt. Triftige Einwendungen gegen die begutachtende Person oder die begutachtende Stelle und allfällige Gegenvorschläge seien innert 10 Tagen bei der IV-Stelle schriftlich einzureichen.