Bull. 2005 NR S. 1379) und die IV-Stellen wollten "als Normalfall den direkten Dialog mit den Versicherten in einem relativ informellen Rahmen wiederherstellen" (Amtl. Bull. 2005 NR S. 1376). Im Ständerat wurde insbesondere erwähnt, mit der Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens "soll die Tendenz, Entscheide von IV-Stellen in Frage zu stellen, gebrochen werden. Die betroffene Person soll wieder Gelegenheit erhalten, sich zum Entscheid oder zu den aufgeführten Beweggründen zu äussern, falls sie damit nicht einverstanden ist. Das soll formlos mündlich oder schriftlich geschehen und mit der Einsicht in die Akten verbunden sein" (Amtl. Bull. 2005 StR S. 1013).