Ziel der Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens war es, das Einspracheverfahren mit seinen formellen Zwängen (insbesondere Einhaltung der Einsprachefrist) aufzuheben und der versicherten Person ein formloseres Verfahren zur Einbringung der Einwände zur Verfügung zu stellen. So wurde im Nationalrat etwa ausgeführt, dass Betroffene "einen Entscheid eher akzeptieren, wenn ihnen das rechtliche Gehör vor dem Entscheid gewährt wird und die IV-Stelle Unklarheiten im persönlichen Gespräch vor einem allenfalls ablehnenden Entscheid erläutern kann" (Amtl. Bull.