Den Debatten im National- und Ständerat kann entnommen werden, dass die Verfahrensänderung einerseits eine verbesserte Akzeptanz von Entscheiden der IV-Stellen und andererseits eine Vereinfachung des Verfahrens bezweckte. Ziel der Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens war es, das Einspracheverfahren mit seinen formellen Zwängen (insbesondere Einhaltung der Einsprachefrist) aufzuheben und der versicherten Person ein formloseres Verfahren zur Einbringung der Einwände zur Verfügung zu stellen.