In der Botschaft des Bundesrates vom 4. Mai 2005 betreffend Änderung des IVG (Massnahmen zur Verfahrensstraffung) wurde ausgeführt, die Akzeptanz der IV-Entscheide könne "viel besser dadurch erreicht werden, dass die Betroffenen vor Erlass einer Verfügung in die Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhalts und die im Einzelfall adäquaten Massnahmen einbezogen werden. Dieses Vorgehen erlaubt, im persönlichen Gespräch mit den betroffenen Versicherten Unklarheiten zu beseitigen, gemeinsam verschiedene Eingliederungsmassnahmen zu evaluieren und gegebenenfalls die Beweggründe für einen voraussichtlich ablehnenden oder anders lautenden Entscheid der IV-Stelle zu erläutern" (BBl 2005 S. 3084f.).