Eine Arbeitsunfähigkeit von 25% entspricht einem Invaliditätsgrad von 25% bezogen auf ein Vollzeitpensum (100%). In Bezug auf ein Teilzeitpensum von 75% entspricht eine invaliditätsbedingte Arbeitsunfähigkeit von 25% nicht gleich einem Invaliditätsgrad von 25%, sondern - wie dargelegt - 331?3%. (Das Bundesgericht hat die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit Urteil vom 2. September 2008 unter einem anderen Gesichtspunkt [Statusfrage] gutgeheissen.) |