Die Beschwerdeführerin arbeitete als Kundenberaterin in einem reinen Bürobetrieb. Es waren externe Handwerker, die - bezogen auf die Beschwerdeführerin - während einer Woche Malerarbeiten verrichteten, welche unangenehme Düfte verursachten. Möglicherweise mag die Tatsache, dass die Heizkörper wegen der kälteren Winterzeit nicht abgestellt, sondern nur gedrosselt wurden und deshalb vermehrt Dämpfe entstanden, zur Verschlimmerung der Dämpfe und der Geruchsimmissionen beigetragen haben. Die vorübergehenden Handwerkerarbeiten standen jedoch in keinem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Beschwerdeführerin.