Der Gesetzgeber verbesserte kontinuierlich die Stellung des Versicherten, indem er seinen Anspruch auf Leistungen bereits begründete, wenn die Krankheit nicht nur ausschliesslich, sondern auch vorwiegend durch solche Stoffe verursacht worden war. Schliesslich ergänzte auch der Verwaltungsrat der SUVA bestehende Lücken dieses Systems, jedoch immer stets berufsbezogen und bezogen auf die an einem Arbeitsplatz anzutreffenden gefährlichen Stoffe. Zudem wurden in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts nebst den gefährlichen Stoffen auch entsprechende Krankheiten, welche durch bestimmte Tätigkeit oft auftreten, ebenfalls in eine Liste aufgenommen.