UVG hat seinen Ursprung im Arbeiterschutz der Fabrikgesetzgebung des 19. Jahrhunderts. Schon das Fabrikgesetz von 1877 verpflichtete den Bundesrat, Industrien zu bezeichnen, welche ausschliesslich bestimmte gefährliche Krankheiten erzeugen. Der Bundesrat umschrieb dann diese Industrien und erstellte ein Verzeichnis giftiger Stoffe. Das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz von 1911 (KUVG) übernahm danach in Art. 68 Abs. 1 und 2 dieses System. Der Gesetzgeber verbesserte kontinuierlich die Stellung des Versicherten, indem er seinen Anspruch auf Leistungen bereits begründete, wenn die Krankheit nicht nur ausschliesslich, sondern auch vorwiegend durch solche Stoffe verursacht worden war.