Am Montag, 28. Februar 2005, suchte sie ihren Lungenarzt C auf, welcher sie krank schrieb und ihr dringend empfahl, sich aus dem Bereich ähnlicher Geruchsimmissionen fernzuhalten. Bereits mit Schreiben vom 7. März 2005 machte sie ihre Arbeitgeberin für die Folgen der gesundheitlichen Schädigung verantwortlich und bat sie um Mitteilung, mit welchen Farben (präzise Produktebeschreibung) die erwähnten Renovationen durchgeführt worden seien. Noch im gleichen Monat erhielt A bzw. ihr Rechtsanwalt die Produktebeschreibung und dadurch Kenntnis, dass in den Lösungsmitteln die Stoffe Xylol und Toluol enthalten waren.