Keine Rechtsansprüche aus Unfallversicherung. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A arbeitete als Kundenberaterin der Bank X in Y. Am 18. Februar 2005 begannen im Haus der Bank Malerarbeiten an den Heizkörpern, wobei sich starke Geruchsimmissionen im ganzen Haus ergaben. A, welche an leichtem chronischem Asthma leidet und deswegen auch unter ärztlicher Kontrolle und Cortison-Behandlung steht, verliess wegen Unwohlsein den Arbeitsplatz, konnte sich abeden Arbeitsplatz verlassen, da sie starkes Kopfweh und schliesslich Atemprobleme bekam.