Denn es sind keine objektiven Rechtfertigungsgründe ersichtlich, die ihm verunmöglicht hätten, während der Zeitspanne vor der Begutachtung den Auflagen der IV-Stelle Folge zu leisten. Dass es ihm zumutbar und er durchaus in der Lage ist, während längerer Zeit auf die Einnahme von Cannabis und weiteren Drogen zu verzichten, hat er denn auch selber bewiesen. So bestätigte Dr. C in seinem Bericht an die IV-Stelle, dass während der Dauer von 6 Monaten, in denen der Beschwerdeführer bei kurzfristiger Vorankündigung einmal pro Monat auf Cannabis untersucht wurde, die Urinproben immer THC-negativ waren.