Für den Fall, dass er die empfohlene medizinische Massnahme nicht durchführen lasse, führte die IV-Stelle weiter an, sei es ihr nicht möglich zu beurteilen, ob eine Invalidität vorliege. Diesfalls habe er damit zu rechnen, dass das Leistungsbegehren abgewiesen werde. c/aa) Wie aus dem psychiatrischen Gutachten hervorgeht, haben die am Untersuchungstag vorgenommenen Urinproben sowohl einen positiven Cannabis- als auch einen hohen Kokainwert ergeben. Die hohe Konzentration an harten Drogen lässt nach ärztlicher Beurteilung den Schluss zu, dass der Beschwerdeführer 1-2 Tage vor der Untersuchung Kokain konsumiert hat.